Sollten Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden

  • 01Notieren Sie:

    das amtliche Kennzeichen des Unfallgegners Name, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners, sowie Adressen von Zeugen
  • 02Polizei rufen - oder selber regeln?

    In diesen Fällen sollten Sie immer die Polizei rufen:
    - Bei Verdacht auf Alkohol und Drogen
    - Bei Verkehrsunfällen mit Personenschäden
    - Bei Uneinigkeit der Beteiligten über den Unfallhergang
  • 03Fotos:

    Fotografieren Sie den Unfallort sowie die Fahrzeuge in der Stellung nach dem Zusammenstoß.